Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung


Die „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ (AZWV) fordert von Bildungsträgern – neben anderen Nachweisen – ein wirksames QM-System.
Die vom BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) erlassene Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist zum 2004-07-01 in Kraft getreten.

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