Arbeitssicherheit


Der Begriff der Arbeitssicherheit gehört in den Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, dort insbesondere in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich überwiegend Rahmenvorschriften erlassen, die durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden.