CE-Konformitätsbewertung


Das Verfahren beinhaltet alle Maßnahmen, die erforderlich sind, bevor das CE-Kennzeichen an eine Maschine oder ein Produkt angebracht werden darf.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Überprüfung bzw. Sicherstellung, dass die Maschine oder das Produkt den harmonisierten europäischen Normen (Richtlinien) entspricht.
Das positive Ergebnis dieses Verfahrens ist die EG-Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung.
Je nach zu erfüllender Richtlinien müssen folgende wesentliche Voraussetzungen teilweise oder vollständig erfüllt werden:
1. Realisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanter EG-Binnenmarkt-Richtlinien.
2. ggf. Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems
3. Erstellung einer Benutzerinformation
4. Bereithalten einer technischen Dokumentation
5. ggf. Baumusterprüfung
5. CE-Kennzeichnung mit EG-Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung