EASA
Bei der EASA handelt es sich um die Europäische Agentur für Flugsicherheit (engl.: European Aviation Safety Agency) mit Sitz in Köln/Deutschland.
Die EASA hat im Jahr 2003 basierend auf der Grundverordnung 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats ihre Arbeit aufgenommen.
Sie ist unter anderem zuständig für die Erstellung von Gesetzesvorschlägen und die Genehmigung von Betrieben im Bereich der zivilen Luftfahrt sowie die Musterzulassung von Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern und Bau- und Ausrüstungsteilen.
Die Grundlage für die luftrechtliche Genehmigung der Betriebe bilden weitere europäische Verordnungen mit deren Anhängen wie z.B. Part 21 (Entwicklung und Herstellung), Part M (Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit), Part 145 (Instandhaltungsbetriebe) usw.
Eine mit dem jeweiligen Regelwerk konforme Dokumentation und deren Umsetzung sowie sehr gut ausgebildetes Personal sind die wesentliche Voraussetzung zur Erlangung der Genehmigung.
Autor: Angelika Artinger – FIT FOR EASA GmbH