Entsorgungsnachweis
Auf der Grundlage der Nachweisverordnung sind durch Erzeuger oder Besitzer, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtet, Nachweise über die Entsorgung zu führen. Man unterscheidet den Entsorgungsnachweis für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Begleitschein mit Deklarationsanalyse) und den vereinfachten Entsorgungsnachweis (Analyse nur auf Anforderung) für überwachungsbedürftige Abfälle.