Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen
Die Organisation muss Verfahrensanweisungen für Kennzeichnung, Sammlung, Registrierung, Zugänglichkeit, Ablage, Aufbewahrung, Pflege und Beseitigung von Qualitätsaufzeichnungen erstellen und aufrechterhalten.
Weitere Definition:
Nach DIN EN ISO 9001, 1994-08 , Ziffer 4.16, Abs. 1 muss ein Lieferant Verfahrensanweisungen für Kennzeichnung, Sammlung, Registrierung, Zugänglichkeit, Ablage, Aufbewahrung, Pflege und Beseitigung von Qualitätsaufzeichnungen erstellen und aufrechterhalten