Messeinrichtung


Messeinrichtungen dienen der Realisierung der Messverfahren.
Messeinrichtungen bestehen aus (anzeigenden) Messgeräten, Maßverkörperungen und Hilfsmitteln, die in der Längenprüftechnik auch als Prüfmittel bezeichnet werden.

Der Begriff lässt sich auch auf Bestandteile von Messeinrichtungen zur Messung anderer physikalischer Größen übertragen. Als ein Messgerät bezeichnet man ein kompaktes, zur Messwertgewinnung und Messwertausgabe dienendes Gerät.

Man unterscheidet grob in Messgeräte mit direkter Ausgabe: – Messgeräte mit Skalenanzeige – Messgeräte mit Ziffernanzeige – Registrierende und zählende Messgeräte Messgeräte mit indirekter Ausgabe: – Messinformationen werden als Messsignal einer Schnittstelle zur Weiterverarbeitung angeboten – Messinformationen werden einem Nutzer zur Weiterverwendung angeboten Maßverkörperungen sind Messgeräte oder Bestandteile von Messgeräten, die bestimmte einzelne Werte einer Messgröße (im allgemeinen unveränderlich) oder eine Folge von Werten einer Messgröße, eine Einheit, Vielfache bzw. Teile einer Einheit darstellen.

Weitere Beispiele für Maßverkörperungen sind Widerstandsnormale, Messzylinder, Gewichtsstücke. „Anmerkung: Für diese Internationale Norm schließt der Begriff Messeinrichtung Messgeräte ein._