Organisationsmanagement
Zweck des Organisationsmanagements ist die Abbildung der Aufbauorganisation einer Unternehmung.
Dabei dient die Komponente als Grundlage z.B. zur Unterstützung der Personalentwicklung.
Dabei können in dieser Komponente sämtliche Planstellen abgebildet werden. Dies ermöglicht den einzelnen Abteilungen eine Zuordnung der Mitarbeiter zu den jeweiligen Planstellen.
Um dies gewährleisten zu können soll eine Verbindung mit der Personalkostenplanung sichergestellt sein.
Das Organisationsmanagement befasst sich mit Zuordnungen und ist
gekennzeichnet durch Regeln mit Strukturwirkung. Sie entstand in der Betriebswirtschaftslehre
aus dem Dualproblem, bei dem Differenzierung von Aufgaben; Arbeitsteilung,
Auseinanderstreben und Zusammenhalt vereinbart werden mussten.