Qualitätssicherungsplan
7, Nr. 12.1 ist darunter ein Dokument zu verstehen, _welches die speziellen Elemente der Qualitätssicherung sowie die Zuständigkeiten, sachlichen Mittel und Tätigkeiten festlegt, die für ein materielles oder immaterielles Produkt, einen Vertrag oder ein Projekt vorgesehen sind._
Diese Aussage lässt sich ohne weiteres als die Forderung nach einem QM–Handbuch verstehen.