Schlussgespräch
In DIN ISO 10011, Teil 1, 1992-06 wird unter Ziffer 5.3.3 das Schlussgespräch mit der auditierten Organisation wie folgt beschrieben:
„Am Ende des Qualitätsaudits und vor der Erstellung des Auditberichts sollte das Auditteam eine Besprechung mit der obersten Leitung der auditierten Organisation sowie mit den für die betreffenden Funktionen verantwortlichen Personen abhalten. Der Hauptzweck dieses Gesprächs ist es, der obersten Leitung die Auditfeststellungen so darzulegen, dass sichergestellt ist, dass die Ergebnisse des Qualitätsaudits eindeutig verstanden werden.“
Der Auditleiter sollte die Feststellungen entsprechend ihrer Bedeutung darlegen.
Der Auditleiter sollte die Schlussfolgerungen des Auditteams hinsichtlich der Wirksamkeit des QS-Systems bei der Erfüllung der Qualitätsziele darlegen.
Aufzeichnungen über dieses Schlussgespräch sollten aufbewahrt werden._
Der Qualitätsauditor kann an die auditierte Organisation auch Empfehlungen für Verbesserungen des QS-Systems weitergeben. Diese Empfehlungen sind für die auditierte Organisation jedoch nicht bindend.
2002 wurde die DIN ISO 10011 zusammen mit anderen durch die DIN ISO 19011 ersetzt