Stand der Technik
Englisch: state of the art
Stand der Technik ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Kriterium zur Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen praktisch und nicht erst nach Durchführung langwieriger Entwicklungsvorhaben geeignet ist. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem allgemeinen technischen Entwicklungsstand. Sie setzt nicht voraus, dass das konkrete technische Problem bereits in allen Einzelheiten gelöst ist. Vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen sind zwar ein Anhaltspunkt, aber nicht Voraussetzung für die Bejahung des Stand der Technik in Bezug auf eine Emissionsbegrenzungsmaßnahme. Auf keinen Fall müssen sich Vergleichsanlagen bereits im Betrieb – u.U. während eines längeren Zeitraumes bewährt haben.