Strahlenschutz


Unter Strahlenschutz versteht man Maßnahmen zum Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (z.B Röntgen-, Alpha-, Beta-, Gammastrahlung). Einzelheiten regeln Atomgesetz und Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung. Zentrale Anlaufstelle für alle Belange des Strahlenschutz auf Bundesebene ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das auch die Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission beherbergt.