Externer IT-Sicherheitsbeauftragter


externer it-sicherheitsbeauftragter

Externer IT-Sicherheitsbeauftragter

Durch den vermehrten Einsatz digitaler Lösungen und IT-Vernetzung kommt es auch zu neuen Gefahren im Zusammenhang mit der Datenhaltung, wie Hackerangriffe, Ausfälle oder Störungen der IT-Infrastruktur.

Daher kann es notwendig werden, einen speziellen IT-Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen oder der Behörde zu benennen.

Die Benennung ist in der Regel nicht verpflichtend, mit einigen Ausnahmen:  Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sind gemäß § 109 TKG verpflichtet einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu benennen und ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das der Bundesnetzagentur vorzulegen ist.

Außerdem besteht eine Verpflichtung zur Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragen gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Hierbei handelt es sich um Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Energieversorgung, Finanz- und Versicherungswesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Staat und Verwaltung, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Medien und Kultur.

Gerne unterstützen wir Sie bereits bei der Feststellung, ob für Ihr Unternehmen/Ihre Behörde die Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragten verpflichtend oder nützlich ist.

Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist zuständig für alle Belange der IT-Sicherheit und unterstützt und berät die Unternehmensführung bei der Ausgestaltung der IT-Sicherheit. Er fungiert des Weiteren als Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, IT-Abteilung und Anwendern. Er ist – ähnlich wie der Datenschutzbeauftragte – weisungsfrei und direkt der Unternehmens- oder Behördenleitung unterstellt.

Die Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragten ist sowohl intern als auch extern möglich. Unsere Benennung als externen IT-Sicherheitsbeauftragten ist für Sie allerdings mit erheblichen Vorteilen verbunden:

  • Unsere notwendige Fachkenntnis ist durch stetige Fort- und Weiterbildungen gewährleistet, deren Kosten nicht Sie treffen.
  • Wir arbeiten als Team, so dass für Sie stets ein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
  • Die entstehenden laufenden Kosten sind in einem Dienstvertrag vertraglich festgelegt und somit kalkulierbar.
  • Wir sind für Sie im Notfall auch 24/7 außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten erreichbar.

Die Kernaufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten sind:

  • Erstellung, Erlass und Umsetzung von Regeln und Richtlinien zur Informationssicherheit
  • Durchführung von Schulungen im Bereich der IT-Sicherheit
  • Regelmäßige Unterrichtung der Leitungsebene über den aktuellen Stand der Informationssicherheit.
  • Aktualisierung und Prüfung der IT-Sicherheitskonzepte und Anpassung an neue gesetzliche Regelungen
  • Funktion als zentraler Ansprechpartner für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Kunden im Bereich der IT-Sicherheit
  • Entwicklung und Formulierung einer IT-Sicherheitsleitlinie

Weitere mögliche und auch spezifische Tätigkeiten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Anfrage

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